Coronaverordnung gültig ab 3. April

Seit dem 03.04.2022 gilt die neue Corona-Verordnung. Mit dieser fällt ein Großteil der bislang gültigen Schutzmaßnahmen weg.

Die Angebote der Jugendarbeit sind nun wieder ohne Einschränkungen möglich: Es gibt keine Begrenzungen der Gruppengröße, keine 2G/3G-Regelung oder Testpflicht und auch keine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes mehr.  Da sich Schüler*innen in den Osterferien nicht (wie in der Schulzeit üblich) regelmäßig testen müssen, kann es in den kommenden 2 Wochen somit verstärkt zu unerkannten Infektionen kommen.

Wir empfehlen euch weiterhin vorsichtig zu sein und ggf. gemeinsam mit den Teilnehmer*innen und Gruppenmitgliedern geeignete Schutzmaßnahmen zu vereinbaren. Als Veranstalter bzw. Hausherr habt ihr die Möglichkeit, bei euren Angeboten strengere Regelungen durchzusetzen als diese von der Corona-Verordnung vorgesehen sind.

Aus der Corona Info 59 des Landesjugendring Niedersachsen.

Coronaverordnung gültig ab 4. März

In folgender Auflistung werden die Auswirkungen der rechtlichen Vorgaben durch die Coronaverordnung (gültig ab dem 4. März) beschrieben von der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Niedersachsen (aejn). Dabei sind nur Veranstaltungen bis zu 2.000 Personen berücksichtigt.

Masken

  • Grundsäzlich gibt es keine Verpflichtung, Masken zu tragen

Abstände

  • Müssen nicht berücksichtigt werden.
    • Hinweis/Empfehlung: Hier ist die Verordnung widersprüchlich in der Beschreibung verschiedener Formate und Ausnahmen. Wir empfehlen, Abstände, wenn möglich, einzuhalten.

Hygienekonzepte

  • Bis 50 Personen wird kein Hygienekonzept benötigt.
  • Ab 50 Personen ist ein Hygienekonzept vorzuhalten.

Kontaktdaten

  • Kontaktdaten müssen nicht mehr erfasst werden, es muss aber ein QR-Code für die Corona-Warn App ausgehängt werden. Die Nutzung ist für die Besucher*innen freiwillig. (Kurzanleitung zum Erstellen eines QR-Codes)

Zugangsbeschränkungen

  • Angebote ohne Übernachtung: Für die Teilnehmenden gilt 0G (0G = keine Impfung, Genesung oder Test erforderlich).
    • Hinweis/Empfehlung: Die beruflich Tätigen müssen einen 3G-Nachweis führen, wir empfehlen diesen Nachweis auch für ehrenamtlich Tätige über 18 Jahren. Die Verordnungslage ist hier nicht eindeutig
  • Angebote mit Übernachtung (Freizeiten usw.): Sie benötigen einen Testnachweis bei Anreise und im weiteren Verlauf zwei Tests pro Woche.

Mindestens eine pädagogische Fachkraft oder eine ehrenamtliche Person mit Juleica muss die Fahrt betreuen. Die Teilnehmendenzahl ist nicht mehr beschränkt.

 

Stornokostenübernahme durch das Land Niedersachsen im Jahr 2022

Das Land Niedersachsen hat wieder ein Hilfspaket zur Kostenübernahme von unvermeidbaren Stornierungskosten für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung Freizeiten (keine Bildungsmaßnahmen, keine Konfirmandenfahrten) ins Leben gerufen. Dieses Hilfspaket ist eine sogenannte Billigkeitsleistung, also eine Leistung, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt.

Der Förderzeitraum ist vom 01.01. bis zum 31.12.2022 und anerkennungsfähig sind ausschließlich die Stornierungsrechnungen für die Unterbringung, die Transportkosten (Bus, Bahn, Fähre usw.) sowie unabwendbare Zahlungen. 

Die Beantragung muss zentral über die Geschäftsstelle der aejn durchgeführt werden. Solltet ihr entsprechende Maßnahmen geplant haben, die Corona bedingt ausfallen müssen, meldet euch bei Bedarf im Landesjugendpfarramt.

Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken

Ab Montag, 17. Januar, besteht in den Geschäftsräumen der Ev.-Luth. Kirche Oldenburg für alle Mitarbeitenden und Gäste eine generelle Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken. Besprechungen, die zwingend in Präsenz und ohne Maske stattfinden müssen, bleiben in den Sitzungsräumen möglich und von der Maskenpflicht ausgenommen, wenn alle Teilnehmenden tagesaktuell einen Antigen-Selbsttest mit negativem Testergebnis durchgeführt haben. Die Hygiene-Vorschriften (insbesondere die Lüftungsintervalle) sind dabei zu beachten.

Wir bitten Sie und euch darum, dies bei Terminen im Landesjugendpfarramt oder Oberkirchenrat entsprechend zu beachten.

Die Mitarbeitenden befinden sich weiterhin zu großen Anteilen im HomeOffice. Die aktuellen Kontaktdaten finden sich hier auf unserer Website.

Neue Corona-Verordnung ab 14. Dezember 2021

Bezugnehmend auf die Infomail 56 des Landesjugendring Niedersachsen geben wir die Informationen weiter, die wir von Ruben Grüssing, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Niedersachsen e. V., erhalten haben:

In der seit heute geltenden Corona-Verordnung vom Land Niedersachsen gibt es den § 14, welcher unter Absatz 3 Jugendfreizeiten regelt.

Ihr könnt weiterhin mit 50 Kindern und/oder Jugendlichen Freizeiten veranstalten, müsst aber das Testregime (ab Warnstufe 1) sicherstellen:

  • negativer Test zu Beginn der Maßnahme
  • weitere 2 negative Tests/Woche, wenn Maßnahme länger als einen Tag andauert

Es gibt weiterhin keine Begrenzung für die Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Volljährige Mitarbeitende müssen bei Freizeiten (!) in Beherbergungsstätten (…) allerdings nach der zur Freizeit gültigen Warnstufe (Silvesterfreizeiten finden in Warnstufe 3 statt) 2G bzw. 2G+ nachweisen. 2G+ bei mehr als 70 % Auslastung der Beherbergungsstätte, 2G bei maximal 70 % Auslastung der Beherbergungsstätte.

Wir empfehlen im Rahmen von Freizeiten immer alle Personen nach dem Testregime zu testen, auch wenn Teilnehmende oder Mitarbeitende geimpft, genesen oder geboostert sind.
 
Abschließend eine Wiederholung aus der E-Mail des Landesjugendring:
Zudem stellt die neue Verordnung eindeutig dar (§ 7 a Absatz 2 Punkt 4), dass Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit nicht als private Zusammenkünfte gelten, für die besondere Kontaktbeschränkungen gelten.

Antigen-Tests in der Kinder- und Jugendarbeit

Zur Unterstützung von sicheren Zusammenkünften bei Veranstaltungen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Zeiten der SARS-CoV2-Pandemie hat das Landesjugendpfarramt gemeinsam mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Regionalverband Weser-Ems im Rahmen einer Pilotphase eine Teststrategie entwickelt.

Gestartet ist die Pilotphase im April 2021 und seitdem konnten knapp 450 professionelle Tests in Zusammenarbeit mit den Johannitern durchgeführt werden. Gefördert wurden die Tests im Rahmen von Maßnahmen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen vom Landesjugendpfarramt Oldenburg.

Nach einer Auswertung der Pilotphase wird das Kooperationsprojekt nicht weiter fortgeführt und endet am 31.12.2021. Die Nachfrage nach Tests war nicht so hoch, wie es das Landesjugendpfarramt im Vorfeld gemeinsam mit der Johanniter-Unfall-Hilfe geplant hat.

Darüber hinaus erfolgt zwischen der Evangelischen Jugend und vielen Trägern vor Ort eine gute Zusammenarbeit, um sichere Zusammenkünfte zu gewährleisten – beispielsweise mit örtlichen Gruppen der Malteser, Johanniter-Unfall-Hilfe oder des Deutschen Roten Kreuzes. Diese bestehende gute Kooperationsarbeit gilt es zu stärken und nicht zu untergraben.

Wir danken den Johannitern für die gute und konstruktive Zusammenarbeit, die auch in der Zukunft bei Projekten fortgeführt wird.

 

Handlungsempfehlungen und Hinweis

Für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Zeiten der SARS-CoV2-Pandemie

Das Landesjugendpfarramt Oldenburg empfiehlt allen Akteur*innen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen dringend eine besondere Abwägung von rechtlich erlaubten Angeboten. Nicht alles was erlaubt ist, ist in diesen besonderen Zeiten auch verhältnismäßig – zum Wohle der uns anvertrauten Kindern- und Jugendlichen, ihren Familien und Angehörigen sowie deren Kontaktpersonen.

Grundsätzlich gelten für die Angebote der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen die Niedersächsische Corona-Verordnung sowie die Handlungsempfehlungen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Weiter empfehlen wir dringend eine Orientierung an den Infomails des Landesjugendring Niedersachsen.

Covid-19 belastet Kinder und Jugendliche stark. Schon jetzt sehen wir viele Probleme. Angebote und Räume für Kinder und Jugendliche müssen auch in dieser Phase weiter erhalten bleiben.

Immer mehr Menschen lassen sich zur Eindämmung der Pandemie impfen. Allerdings steht nicht allen die Möglichkeit einer Impfung zur Verfügung. Wir appellieren darum an alle, dies in ihrer täglichen Arbeit zu berücksichtigen und auch dann auf Schutzmaßnahmen zu setzen, wenn sie ggf. durch eine Impfung oder rechtliche Vorgaben nicht erforderlich wären (Bsp.: Aktionen mit Kindern).

Zum Landesjugendpfarramt kann Gästen und Kolleg*innen, die nicht an diesem Standort arbeiten, bis vorerst 19. März 2022 durch Vorgabe der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg nur sehr beschränkt ein Zutritt gestattet werden. Es gilt für den Zutritt zum Gebäude eine 3G (und bei Verschärfung der Situation 2G) Regelung. Bei Tätigkeit in den Dienstgebäuden ist das Tragen von medizinischen Masken auf den Verkehrsflächen und immer dann, wenn die notwendigen Abstände nicht sicher eingehalten können, unabhängig vom Impfstatus erforderlich. Darüber hinaus sind die Hygienekonzepte der jeweiligen Dienstgebäude zu beachten.

Die Sitzungsräume stehen Externen weiterhin nicht zur Verfügung.

Das Team des Landesjugendpfarramtes wird mit sofortiger Wirkung vermehrt im HomeOffice arbeiten. Für die Kontaktaufnahme eignen sich daher besonders die internen Kommunikationswege oder E-Mails. Die Kontaktdaten sind zu finden unter: https://blog.laju-oldenburg.de/landesjugendpfarramt-oldenburg/

Weitere Informationen gibt es unter https://corona.laju-oldenburg.de

Landesjugendpfarramt zur aktuellen Corona-Lage

Auf Grundlage der pandemischen Entwicklung hat das Team im Landesjugendpfarramt im Rahmen einer Klausurtagung entschieden, alle Veranstaltungen in den kommenden Wochen noch einmal auf den Prüfstand zu stellen.

Veranstaltungen in Präsenz finden ausschließlich in einer Gruppenstärke bis maximal 12 Personen statt. Dies ist eine Gruppengröße, die nach unseren Erfahrungen in den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten mit entsprechenden Abstandsbestimmungen derzeit realistisch ist. Die Räumlichkeiten und Hygienebestimmungen richten sich dabei an den geltenden Vorgaben des Landes Niedersachsen.
Weiterhin setzt das Landesjugendpfarramt bei Veranstaltungen ausschließlich auf die 2G+ Regelung – nur nachweislich Geimpfte oder Genesene dürfen mit einem offiziellen negativen Testergebnis teilnehmen (kein Selbsttest!).

Bei Veranstaltungen mit mehr als 12 Personen wird geprüft, ob die Veranstaltung digital oder hybrid stattfinden kann. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Veranstaltung abgesagt.

Auch künftig setzt das Landesjugendpfarramt bei allen Veranstaltungen auf eine gute Mischung zwischen digitalen, analogen und hybriden Veranstaltungsformaten.

Wir möchten an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich auf die Workshops im Rahmen des Digital Lab hinweisen, die Multiplikator*innen gute Werkzeuge zur Durchführung von Angeboten an die Hand geben.

Weiter unterstützen wir die Beschlüsse des VCP Bezirk Oldenburg, der in seiner Ankündigung schreibt:
„Wir wissen, dass das Zusammentreffen von Kindern und Jugendlichen (…) für die Entwicklung dieser jungen Menschen in vielerlei Hinsicht wichtig und wertvoll ist. Dennoch haben wir uns aus der Verantwortung für das gesundheitliche Wohl für die Aussetzung von Teilen unseres pädagogischen Konzeptes ausgesprochen.“

Nicht alles was erlaubt ist, ist in diesen besonderen Zeiten auch verhältnismäßig – zum Wohle der uns anvertrauten Kindern- und Jugendlichen, ihren Familien und Angehörigen sowie deren Kontaktpersonen.

Weitere Informationen unter corona.laju-oldenburg.de